Hier werden sukzessiv aktuelle Urteile veröffentlicht. Wir werden bemüht sein, diese Seite regelmäßig zu vervollständigen.
Aktueller Hinweis:
Vollständige Abrechnung!
In der jährlichen Betriebskostenabrechnung müssen für jede einzelne Kostenposition die vollständigen Gesamtkosten angegeben werden. Werden vorab Kostenanteile herausgerechnet, ist die Abrechnung unwirksam, so teilt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin mit.
Dieser beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 1/06).
Eine wirksame Betriebskostenabrechnung muss bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen. Dazu gehören eine Zusammenstellung der Gesamtkosten sowie die Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels. Ebenfalls muss die Berechnung des Anteils der Nutzer und der Abzug der Vorauszahlungen enthalten sein. Eine nachträgliche Korrektur ist höchstens innerhalb der üblichen zwölfmonatigen Abrechnungsfrist möglich.
Quelle: dpa