Allgemeine Geschäftsbedingungen der Software Partner Itzehoe GmbH
1. Allgemeines
Alle Angebote, Bestellungen, Aufträge und Lieferungen erfolgen ausschließlich gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jegliche Abweichungen müssen von uns schriftlich bestätigt werde.
2. Angebote
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Genannte Termine und Preise gelten erst ab endgültiger Klärung und Bestätigung aller mit dem Auftrag verbundenen Informationen, Leistungsbeschreibungen und Anforderungsprofile des Kunden.
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich netto ab Sitz unserer Gesellschaft, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Kosten für Transport, Fahrtkosten, Unterbringung, Spesen, Verpackung und Versicherung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis.
4. Urheberrecht
Für die von Software Partner Itzehoe entwickelte Software gilt das uneingeschränkte Urheberrecht sowie das uneingeschränkte Eigentumsrecht. Es ist nicht übertragbar und schließt die alleinige ideelle und materielle Verwertung der Software ganz und auch in Teilen ein. Der Kunde erwirbt nur ein entgeltliches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht.
5. Mitwirkungspflicht des Kunden
Für alle von SWP GmbH übernommenen Aufträge und Dienstleistungen gilt eine Mitwirkungspflicht des Kunden bei der umfassenden und zeitnahen Bereitstellung von Informationen und Daten, soweit sie für die Durchführung des Auftrags notwendig sind.
6. Gewährleistung
Die SWP GmbH gewährleistet, dass die gelieferten Software-Produkte nicht mit wesentlichen Mängeln, zu denen auch das Fehler zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Parteien sind sich jedoch bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht mögliche ist, Fehler innerhalb der Softwareprodukte unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
Die SWP GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate.
7. Haftung
Die Haftung für Folgekosten jedweder Art, die durch fehlerhafte Lieferungen der Software selbst oder durch Dienstleistungen von SWP GmbH entstehen, wird ausgeschlossen. Die Haftung bezieht sich in jedem Fall ausschließlich auf den Warenwert, der von uns gelieferten Produkte und Dienstleistungen.
8. Zahlung/Eigentumsvorbehalt
Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne Abzüge sofort netto Kasse nach Erhalt der Ware. Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Wird die Ware vorher verkauft, so gilt die dabei entstandene Forderung als an uns abgetreten. Gehen aus der Forderung Beträge ein, so sind diese an uns tagesgleich abzuführen.
9. Datenspeicherung
Die Auftragabwicklung erfolgt mit Hilfe der automatischen Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der im Rahmen der vertraglichen Beziehungen bekannt und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Diese Daten unterliegen dem gesetzlichen Datenschutz. SWP GmbH verpflichtet sich, diese Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Itzehoe. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist gegenüber Vollkaufläuten Itzehoe. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: Itzehoe 01.01.2005